Rechtliche Situation bei Betrieb auf öffentlichen und privaten GewässernEin paar Worte zur Rechtslage in Österreich:Der Betrieb von Fernlenkmodellen mit Elektromotor ist auf öffentlichen Flächen (Grünflächen, Parks, Wasserflächen) grundsätzlich erlaubt, solange dadurch keine anderen Personen (z. B. Badegäste, Spaziergänger, Wanderer, etc.) behindert oder gefährdet werden und der Betrieb von Fernlenkmodellen nicht durch spezielle Hinweisschilder ausdrücklich untersagt wird. Bei Flugmodellen, die außerhalb von genehmigten Modellflugplätzen betrieben werden, sind außerdem nachfolgende Gewichtsobergrenzen einzuhalten: Deutschland 5 Kg / Österreich 25 Kg. Bei Betrieb auf privaten Flächen - dazu zählen die meisten Schotterteiche und Kiesgruben - ist das Einverständnis des Grundeigentümers einzuholen. > > > zurück < < < |